Alle LeistungenKrankengymnastik

Krankengymnastik in Berlin-Charlottenburg

Alle gesetzlichen und privaten Kassen

Krankengymnastik ist die am häufigsten verordnete Form der Physiotherapie. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet sie, wenn Beweglichkeit, Kraft oder Koordination eingeschränkt sind, etwa nach einer Operation, nach einer Verletzung oder bei anhaltenden Beschwerden an Rücken, Gelenken oder Muskulatur.

In unserer Praxis in der Kaiser-Friedrich-Straße arbeiten staatlich anerkannte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit Ihnen an konkreten Bewegungszielen. Was das im Einzelfall bedeutet, hängt von Ihrem Befund ab und wird beim ersten Termin gemeinsam festgelegt.

Wir behandeln gesetzlich und privat Versicherte sowie Selbstzahler. Die Praxis liegt im Erdgeschoss und ist ohne Treppen erreichbar, die nächste U-Bahn-Station ist Bismarckstraße.

Ihre Vorteile

  • Behandlung nach ärztlicher Verordnung, alle gesetzlichen und privaten Kassen
  • Befundaufnahme beim ersten Termin, danach ein Behandlungsplan
  • Übungen für zu Hause, damit die Wirkung zwischen den Terminen anhält
  • Dringende Termine in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen
  • Erdgeschoss, rollstuhlgerecht, U-Bahn Bismarckstraße

So läuft die Behandlung ab

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    Termin vereinbaren

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über WhatsApp. Sagen Sie uns dabei, ob Ihnen die Verordnung bereits vorliegt und wann sie ausgestellt wurde. Das ist wichtig, weil Verordnungen eine Frist haben.

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    Erster Termin und Befund

    Wir sehen uns Ihre Verordnung an und machen eine Befundaufnahme. Wir schauen, wie beweglich Sie sind, wo es weh tut und was Sie im Alltag brauchen. Daraus ergibt sich, woran wir arbeiten.

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    Behandlung

    Eine Einheit Krankengymnastik dauert nach den Vorgaben der Krankenkassen in der Regel 15 bis 25 Minuten reine Behandlungszeit. Wie oft Sie kommen, steht auf Ihrer Verordnung.

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    Übungen für zu Hause

    Sie bekommen Übungen mit, die Sie selbst durchführen können. Der größte Teil der Zeit zwischen zwei Terminen liegt außerhalb der Praxis, deshalb ist dieser Teil wichtig.

Häufige Fragen

Was muss auf meinem Rezept für Krankengymnastik stehen?

Auf der Heilmittelverordnung stehen unter anderem das Ausstellungsdatum, die Diagnose mit Diagnosegruppe, das verordnete Heilmittel, die Anzahl der Behandlungen und die Behandlungsfrequenz, also wie oft pro Woche behandelt werden soll. Bringen Sie die Verordnung im Original mit, eine Kopie oder ein Foto reicht für die Abrechnung nicht aus. Wenn etwas fehlt oder unklar ist, klären wir das für Sie mit der verordnenden Praxis.

Wie schnell muss ich mit der Behandlung anfangen?

Nach der Heilmittel-Richtlinie muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14 Tage. Wird diese Frist überschritten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und Sie brauchen eine neue. Rufen Sie deshalb möglichst bald nach dem Arztbesuch an.

Was passiert, wenn ich zwischendurch längere Zeit nicht kommen kann?

Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verfällt die Verordnung, sofern es dafür keine anerkannte Begründung gibt. Wenn Sie in den Urlaub fahren oder krank werden, sagen Sie uns bitte Bescheid, dann finden wir eine Lösung, bevor die Frist abläuft.

Wie viele Termine bekomme ich?

Das legt die verordnende Praxis fest, nicht wir. Üblich sind sechs Behandlungen je Verordnung. Reicht das nicht aus, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Wie viele Behandlungen insgesamt möglich sind, richtet sich nach dem Heilmittelkatalog und Ihrer Diagnosegruppe.

Was kostet mich die Behandlung als gesetzlich Versicherter?

Die Behandlung selbst rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Erwachsene ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung, das sind zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Manueller Therapie?

Beides sind eigenständige Heilmittel, die getrennt verordnet werden. Bei der Krankengymnastik stehen aktive Übungen und Bewegung im Vordergrund. Die Manuelle Therapie arbeitet gezielt an einzelnen Gelenken und erfordert eine besondere Zusatzqualifikation der Therapeutin oder des Therapeuten. Welches Heilmittel für Sie das richtige ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und trägt es auf der Verordnung ein.

Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Die Verordnung im Original, Ihre Versichertenkarte, bequeme Kleidung, in der Sie sich bewegen können, und ein Handtuch. Wenn Sie Vorbefunde haben, etwa Röntgen- oder MRT-Berichte oder einen Operationsbericht, bringen Sie diese gern mit. Kommen Sie bitte fünf Minuten früher, dann haben wir Zeit für die Aufnahme.

Bekomme ich kurzfristig einen Termin?

Für dringende Fälle halten wir Termine frei, in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen. Rufen Sie uns an unter 030 488 148 59 oder schreiben Sie uns über WhatsApp. Sagen Sie dabei, ab wann Ihre Verordnung gilt, dann können wir die Frist im Blick behalten.

Bereit für Ihren ersten Termin?

Rufen Sie uns an oder kommen Sie direkt vorbei — wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Gesundheit.

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