Alle LeistungenManuelle Therapie

Manuelle Therapie in Berlin-Charlottenburg

Alle gesetzlichen und privaten Kassen

Die Manuelle Therapie ist ein eigenständiges Heilmittel und arbeitet gezielt an einzelnen Gelenken und den umgebenden Strukturen. Verordnet wird sie, wenn ein Gelenk in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, etwa an der Wirbelsäule, der Schulter, der Hüfte oder dem Knie.

Anders als bei der Krankengymnastik steht hier nicht das Üben im Vordergrund, sondern die Behandlung mit den Händen. Beides schließt sich nicht aus und wird häufig kombiniert, dann stehen beide Positionen auf der Verordnung.

Manuelle Therapie darf nur abgerechnet werden, wenn die behandelnde Person eine anerkannte Zusatzqualifikation nachweist. In unserer Praxis behandeln Therapeutinnen und Therapeuten mit dieser Weiterbildung.

Ihre Vorteile

  • Eigenes Heilmittel mit eigener Position auf der Verordnung
  • Behandlung ausschließlich durch Therapeuten mit Zusatzqualifikation
  • Häufig in Kombination mit Krankengymnastik verordnet
  • Alle gesetzlichen und privaten Kassen
  • Dringende Termine in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen

So läuft die Behandlung ab

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    Befund

    Wir prüfen, wie weit sich das betroffene Gelenk bewegen lässt, in welche Richtung die Bewegung eingeschränkt ist und was dabei Beschwerden auslöst. Daraus ergibt sich, woran wir arbeiten.

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    Behandlung mit den Händen

    Je nach Befund arbeiten wir am Gelenk selbst oder an der umgebenden Muskulatur. Eine Einheit dauert nach den Vorgaben der Krankenkassen in der Regel 15 bis 25 Minuten reine Behandlungszeit.

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    Beweglichkeit sichern

    Was in der Behandlung an Beweglichkeit gewonnen wird, hält länger, wenn Sie es benutzen. Deshalb bekommen Sie Bewegungen für zu Hause mit.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Krankengymnastik?

Beides sind eigenständige Heilmittel mit eigener Position auf der Verordnung. Bei der Krankengymnastik arbeiten Sie aktiv mit, es geht um Übung und Bewegung. Die Manuelle Therapie ist eine Behandlung mit den Händen und richtet sich gezielt auf einzelne Gelenke. Welches Heilmittel Sie bekommen, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und trägt es auf der Verordnung ein. Beides zusammen ist möglich.

Muss Manuelle Therapie ausdrücklich auf dem Rezept stehen?

Ja. Wir dürfen nur behandeln und abrechnen, was verordnet ist. Steht auf Ihrer Verordnung Krankengymnastik, behandeln wir Krankengymnastik. Wenn sich nach dem Befund zeigt, dass Manuelle Therapie passender wäre, sprechen wir das mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Ändern dürfen wir eine Verordnung nicht selbst.

Wie schnell muss ich mit der Behandlung anfangen?

Wie bei allen Heilmitteln muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, bei angekreuztem dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Eine Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen lässt sie ebenfalls verfallen.

Tut Manuelle Therapie weh?

Die Behandlung soll nicht schmerzhaft sein. An gereizten Strukturen kann sie unangenehm sein, und ein Muskelkater am Folgetag kommt vor. Sagen Sie uns während der Behandlung Bescheid, wenn etwas zu viel ist. Wir arbeiten dann anders, das ist kein Problem.

Wie viele Behandlungen brauche ich?

Das legt die verordnende Praxis fest. Üblich sind sechs Behandlungen je Verordnung, bei Bedarf kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Wie viele Einheiten insgesamt möglich sind, richtet sich nach dem Heilmittelkatalog und Ihrer Diagnosegruppe.

Was kostet mich das als gesetzlich Versicherter?

Die Behandlung rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Erwachsene ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Mit einem Befreiungsausweis entfällt sie, bringen Sie ihn dann bitte mit.

Bereit für Ihren ersten Termin?

Rufen Sie uns an oder kommen Sie direkt vorbei — wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Gesundheit.

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